Teilweise können Gehwege gar nicht mehr oder nur noch in gebückter Haltung begangen werden.
Daher appelliere ich dringend an alle Grundstückseigentümer den überhängenden Bewuchs zeitnah zu entfernen um diesen, aus Verkehrssicherheitsgründen, gefährlichen und auch unschönen Zustand zu beenden.
Dabei sind im Bereich der Gehwege diese in voller Breite und bis zu einer Höhe von 2,50 m (Lichtraumprofil) und im Bereich der Straßen diese bis zu einer Höhe von 4,50 m von jeglichem Bewuchs freizuhalten
Ich weise daraufhin, dass bei nicht erfolgender Beseitigung die Ortsgemeinde genötigt ist den Bewuchs kostenpflichtig zu Lasten des Grundstückeigentümers zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.
Georg Holl, Ortsbürgermeister