Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Sitzung des Ortsgemeinderates am 31. Juli 2025

1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bannberscheid

Insbesondere aufgrund der mit Beschluss vom Ortsgemeinderat vom 20.02.2025 gewünschten Anpassungen der Bestattungsart „Urnenbestattung unter Bäumen“ bedurfte es der Änderung der Friedhofssatzung vom 02.06.2021. Neben redaktionellen Änderungen wurde die Bestattungsart „Urnenbestattung unter Bäumen“ neu gefasst. Die Überdeckung der Urne von 0,50 m darf bei dieser Bestattungsart unterschritten werden. Ebenfalls werden die besonderen Gestaltungsvorschriften für die o.g. Bestattungsart angepasst. Damit bei einer Restruhezeit von 15 Jahren eine zusätzliche Asche pro Grabstelle beigesetzt werden kann, bedurfte es der Widmung des Gradfeldes „Urnenbestattung unter Bäumen“ in ein gemischtes Grabfeld.

 

Grabbereitung auf dem Friedhof

Zwischen der Ortsgemeinde Bannberscheid und einem Dienstleister besteht seit dem 01.06.1990 ein Werkvertrag für die Grabbereitung. Dieser Vertrag verlängert sich zum Ende eines Jahres automatisch, sofern dieser nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Alle zwei Jahre wird eine preisliche Anpassung unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Kaufkraftverhältnisses vorgenommen.

Vergaberechtlich ist dieser lange Vertragszeitraum kritisch und sollte verändert werden.

Hierzu hat der Ortsgemeinderat zwar beschlossen, dass der Werkvertrag vorerst weiterläuft. Die Ortsgemeinde wird sich aber an einer interkommunalen Ausschreibung beteiligen mit dem Ziel, dass die Grabbereitung (Urnen- und Erdgräber) auch weiterhin durch ein zu beauftragendes Unternehmen erfolgt. Der bestehende Werkvertrag soll zu dem hierzu erforderlichen Zeitpunkt gekündigt werden.

 

Mittelfristige Betriebsplanung im Kommunalwald

Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes sind Forstbetriebe zur Aufstellung mittelfristiger Betriebspläne verpflichtet. Darin legen die Waldbesitzer ihre Ziele der Waldbewirtschaftung fest. Diese Betriebspläne haben in der Regel eine Geltungsdauer von 10 Jahren. Diese Geltungsdauer läuft für das Forstrevier Malberg in diesem Jahr ab. Das Forstamt Neuhäusel hat deshalb das Verfahren zur Aufstellung eines neuen Betriebsplanes eingeleitet. Im Rahmen des Einleitungsverfahrens haben die Waldbesitzer zunächst zu entscheiden, ob die Betriebsplanung durch Landesforsten Rheinland-Pfalz oder durch private Sachverständige durchgeführt wird. Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, im Rahmen des Einleitungsverfahrens die Abt. 4 von Landesforsten mit der Erstellung einer neuen Forsteinrichtung (Durchführung des Inventur- und Planungsverfahrens) zu beauftragen.

 

Benutzungs- und Entgeltordnungen gemeindlicher Einrichtungen

Die Benutzungs- und Entgeltordnungen gemeindlicher Einrichtungen wurden aktualisiert und inhaltlich angepasst.

Wesentliche Änderungen sind die einmalig pro Ortsverein und Jahr kostenfreie Nutzung der Grillhütte sowie die Möglichkeit für Ortsvereine und ortsansässige Bürger das Sportplatzgebäude gegen Entgelt zu nutzen. Die Nutzung der Freiflächen rund um das Sportplatzgebäude einschließlich des Vordachbereichs und des Schuppens soll auch zukünftig für jedermanns Nutzung frei und kostenlos möglich bleiben.

 

Die Entgelt- und Benutzungsordnungen werden in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes mit dem Datum des Inkrafttretens veröffentlicht werden.

 

Sachstandsbericht Baumaßnahmen an der Aubachhalle

Im Bereich der Aubachhalle wurden bzw. werden derzeit diverse bauliche Maßnahmen durchgeführt.

Sanierung Flachdach Zwischenbau einschl. energetischer Sanierung
Die Maßnahme ist bis auf geringfügige Restarbeiten (Blechverkleidung Attika) abgeschlossen. Der vorläufige Schlussrechnungsbetrag in Höhe von rd. 50.500 Euro liegt nur geringfügig (1 %) über der Vergabesumme.

Einbau neuer Fenster und Nebeneingangstür Zwischenbau
Der Auftrag ist erteilt worden. Die Auftragssumme liegt bei rd. 8.000 €. Darauf werden 15 % Fördermittel gewährt (Energetische Sanierung im Einzelfall). Die Ausführung der Arbeiten soll in der 2. Septemberhälfte erfolgen.

Fassadendämmung Zwischenbau
Für die Außenwanddämmung des Zwischenbaus (Wand zum Spielplatz) wurde durch die VG Wirges ein Leistungsverzeichnis erstellt. Hierzu werden nunmehr Unternehmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Die Ausführung der Arbeiten soll nach Möglichkeit auch noch im September / Oktober erfolgen.

Elektroarbeiten
Am 29. Juli wurden umfangreiche Elektroarbeiten begonnen, u.a.:

  • Herstellung einer Notstromeinspeisung,
  • Erstellung einer neuen Unterverteilung gemäß aktuellen technischen Anforderungen,
  • Ausbau des nicht mehr benötigten (und ohnehin defekten) alten Batteriespeichers,
  • Ausbau des alten nicht mehr benötigten Schranks der Notstrombeleuchtung,
  • Einbau von 2 Doppelsteckdosen im Technikraum für Kühlschränke,
  • Einbau von 2 16-Ampere Starkstromanschlüssen in der Küche für Herd und Spülmaschine.

 

Sachstandsbericht NBG Heidchen

Durch die Büros Gbi und Planeo wird derzeit der Entwurf (Entwässerung, Wasserversorgung und Verkehrsplanung) erstellt. Dabei waren einige Fragen aufgetreten, die durch die Ortsgemeinde beantwortet wurden (s. Festlegungen in der letzten Gemeinderatssitzung).

Die Kampfmittelerkundung des künftigen Neubaugebietes ist mit negativem Ergebnis abgeschlossen. Die Baugrunduntersuchungen haben am 31.07.2025 begonnen. Ergebnisse sollen bis Ende August vorliegen. Nach deren Einarbeitung kann die Entwurfsplanung bis Ende September finalisiert werden.

Anschließend erfolgt die Erstellung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und daraus abgeleitet der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsphase 6). Letztere könnten dann im Dezember abgeschlossen sein. Die bauliche Erschließung könnte dann nach Durchführung des Vergabeverfahrens im Frühjahr 2026 beginnen.

 

Georg Holl, Ortsbürgermeister

 

 

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