Bürgerservice

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der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

Anpassung der Parkscheibenregelung in der Bahnhofstraße in Wirges

Hiermit möchten wir über die Anpassung der Parkscheibenregelung in der Bahnhofstraße in der Stadt Wirges informieren:

Die in 2017 für den überwiegenden Teil der nachstehenden Bereiche umgesetzte Parkscheibenregelung entsprach nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Sie war für die Verkehrsteilnehmer unübersichtlich und galt überwiegend für 3 Stunden an allen Tagen inkl. sonntags ohne zeitliche Einschränkung (24/7). Ferner gab es einen Bereich, bei welchem die Höchstparkdauer nur 2 Stunden betrug.

In Abstimmung mit den Fachbehörden und dem Straßenbaulastträger wurde die Beschilderung einer grundsätzlichen Überprüfung und Neukonzipierung unterzogen. Geschäftszeiten der anliegenden Dienstleister und sonstigen Gewerbetreibenden flossen in die Entscheidungsfindung mit ein.

Die modifizierte Parkscheibenregelung betrifft den Bereich der Bahnhofstraße von Richtung Stadtmitte kommend ab der “Schlesischen Straße“ bis zur „Dresdner Straße“. In Richtung Stadtmitte kommend beginnt die Parkscheibenregelung auf dem Seitenstreifen ab der „Hochstraße“ bis zum Kreisverkehrsplatz „Südstraße / Bahnhofstraße / Samoborstraße“. 

Das Parken auf dem Seitenstreifen ist seit der Aufstellung der Verkehrszeichen an Werktagen von 8 – 18 Uhr ausschließlich mit Parkscheibe, bis zu einer höchstzulässigen Parkdauer von 3 Stunden erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten ist das unbefristete Parken weiterhin möglich.

Somit kann z.B. bereits ab 15 Uhr rechtmäßig geparkt werden bis 8 Uhr zum nächsten Folgewerktag.

Mit Ausnahme, dass die Höchstparkdauer nun 3 anstatt 2 Stunden beträgt, entspricht die Parkscheibenregelung wieder der Regelung wie man sie aus den 90er Jahren noch kennt. 

In nachstehender Grafik können die betroffenen Bereiche im Detail entnommen werden: 


Die Örtlichkeit wird nun verstärkt kontrolliert. Bei einem Verstoß gegen die Parkregelung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 40 € geahndet werden kann. 

Wir bitten die betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelung!

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