Bürgerservice

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der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

Feuerwerk zum Jahreswechsel

Der Jahreswechsel steht bevor – und mit ihm das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher und verantwortungsbewusst feiern können, möchten wir auf  einige wichtige Punkte hinweisen.

1. Sicherer Umgang und richtige Entsorgung von Feuerwerk

Bitte verwenden Sie Feuerwerkskörper nur gemäß der Gebrauchsanweisung und zünden Sie diese ausschließlich im Freien und mit ausreichend Abstand zu Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und brennbaren Materialien.

Besonders wichtig ist die Entsorgung nach dem Abbrennen: Reste von Raketen und Batterien sollten nicht direkt in Mülltonnen oder Abfalleimer geworfen werden, da sie noch glimmen oder sich entzünden können. Dies hat in der Vergangenheit wiederholt zu Bränden geführt. 

Tipp: Lassen Sie abgebrannte Feuerwerkskörper am besten über Nacht vollständig auskühlen und entsorgen Sie diese erst am Folgetag im Restmüll.

2. Abbrennverbote

Gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen unter anderem in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Fachwerkhäuser) verboten. 

Bitte achten Sie auf Ihre Umgebung und verzichten Sie in sensiblen Bereichen unbedingt auf Feuerwerk, um Gefahren zu vermeiden und Menschen zu schützen.

Beachten Sie außerdem: 

  • Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände!
  • Knallkörper nicht aus der Hand zünden!
  • Keine Verwendung von illegalem Feuerwerk - auf CE-Zeichen und Registrierungsnummer achten!

3. Ausnahmegenehmigungen außerhalb von Silvester

Das Zünden von Feuerwerk der Kategorie F2 ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Wer ein Feuerwerk außerhalb dieser Zeiträume, etwa für Hochzeiten oder Jubiläen etc., abbrennen möchte, benötigt hierfür eine behördliche Ausnahmegenehmigung.

Diese Genehmigung muss rechtzeitig bei der zuständigen Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung beantragt werden. Ohne Genehmigung ist das Abbrennen untersagt und kann ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Machen Sie mit und beherzigen vorstehend genannte Punkte, damit alle gemeinsam einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel erleben können.

Vielen Dank!

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