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Landtagswahl 2026

Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 22. März 2026




FAQ

  • Wer darf wählen?

    Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    3. nicht nach § 3 des Landeswahlgesetzes vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

  • Wahlbenachrichtigung

    Die Stimmberechtigten erhalten gut vier Wochen vor der Wahl, spätestens aber bis zum 01.03.2026 eine Wahlbenachrichtigung u. a. mit der Angabe des Wahlraumes sowie der Wahlzeit und der Nummer, unter der der Stimmberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen ist.  Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. 
    Aufgrund der Fülle an Wahlbenachrichtigungen, die durch die Post versendet werden, kann immer mal etwas untergehen. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, machen Sie sich keine Sorgen - Sie können trotzdem wählen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bitte melden Sie sich diesbezüglich beim Wahlamt unter wahlen@wirges.de oder 02602 689 390 bzw. 02602 689 118.

  • Wie wird gewählt?

    Jede stimmberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl der/des Abgeordneten seines Wahlkreises und eine Stimme für die Wahl einer Landesliste.

  • Wo wird gewählt?

    Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 22. März 2026 von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Wahlraumes.  Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Bitte haben Sie dennoch einen gültigen Identitätsnachweis dabei, denn auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen können.

  • Was passiert, wenn ich umziehe?

    Umzug vor dem 08.02.2026
    Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen -  dafür müssen Sie nichts tun.

    Umzug zwischen dem 09.02. und 01.03.2026
    Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes erfolgt nur auf Antrag. Hierfür stellen Sie bis spätestens 01.03.2026 einen Antrag, der Ihnen bei Ihrer Anmeldung in unserem Bürgerbüro ausgehändigt wird. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes und können auch nur dort wählen bzw. Briefwahlunterlagen beantragen.
    Ziehen Sie innerhalb unserer Verbandsgemeinde um, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wohnortes.

    Umzug ab dem 02.03.2026
    Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes ist nicht mehr möglich. Sie können Ihr Stimmrecht lediglich an Ihrem bisherigen Wohnort ausüben und können auch nur dort wählen bzw. Briefwahlunterlagen beantragen.


Bekanntmachungen zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz


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