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Europa- und Kommunalwahl 2024

Europa- und Kommunalwahlen 2024


In Rheinland-Pfalz finden die Kommunalwahlen zeitgleich mit der Wahl zum Europäischen Parlament alle 5 Jahre statt. Der Wahltermin wurde auf Sonntag, den 09. Juni 2024 festgesetzt.

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters.

Im Rahmen der Kommunalwahl sind folgende Wahlen durchzuführen:

  • Kreistag des Westerwaldkreises
  • Verbandsgemeinderat Wirges
  • Stadtrat Wirges und Ortsgemeinderäte
  • ehrenamtliche Stadt- und Ortsbürgermeister*innen.

Falls es im Rahmen der Direktwahlen der Stadt-/Ortsbürgermeister*innen kein*e Bewerber*in gibt, die eine absolute Stimmenmehrheit erzielt, findet am 23. Juni 2024 die Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.


Wahlhelfer*innen für die Stadt Wirges gesucht!


Informationen für Wahlvorschlagsträger

Wahlvorschläge
 für die Kommunalwahl 2024 können bis zum 22.04.2024 um 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeinde eingereicht werden.

Die benötigten Formulare und Vordrucke finden sie im ausfüllbaren PDF-Format im Kommunalwahlportal.  Zusätzlich sind diese auf Anfrage auch im Rathaus erhältlich.
Die Anbringung von Wahlplakaten darf frühestens 6 Wochen vor einem Wahltermin erfolgen. Hierzu ist vorher eine Genehmigung beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde einzuholen.


Bekanntmachungen zur Europa- und Kommunalwahl 2024


Briefwahl

Briefwahl online beantragen  -  ab Anfang Mai möglich!

In der Regel werden 4 Wochen vor der Wahl die Wahlbenachrichtigungen versendet, die Sie am Wahltag oder zur Beantragung der Briefwahlunterlagen vorhalten sollten.

Falls Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie frühestens ab dem 06. Mai 2024 im Rathaus der Verbandsgemeinde Ihre Briefwahlunterlagen beantragen oder während der Öffnungszeiten direkt vor Ort wählen. Für die Beantragung gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. mithilfe des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, den Sie vollständig ausfüllen und an die Verbandsgemeinde übermitteln
  2. mittels formlosen Briefs unter Angabe der unten geforderten Daten
  3. über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  4. über die Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges unter https://www.wirges.de/briefwahl
  5. per Fax an 02602 689 177
  6. per E-Mail unter Angabe der unten geforderten Daten an briefwahl@wirges.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung sind die vollständigen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) und nach Möglichkeit die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung anzugeben.

Wenn eine andere Person die Briefwahlunterlagen für Sie abholen soll, muss eine gültige Vollmacht vorliegen! (Rückseite Wahlbenachrichtigung oder formloses Schreiben)

Das Stimmrecht stellt ein höchstpersönliches Recht dar, welches nicht übertragen werden kann.  Die Beantragung von Wahlscheinen mittels Vorsorge- oder Generalvollmacht ist deshalb nicht ausreichend. Wichtig ist die persönliche Willensäußerung, um an der Wahl teilzunehmen. Dieser "persönliche" Antrag ist bei einer Vorsorge- oder Generalvollmacht nicht gegeben, denn die stimmberechtigte Person hat nicht konkret entschieden, dass sie von ihrem höchstpersönlichen Wahlrecht Gebrauch machen möchte.

Die Unterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift übersandt; wenn der Versand an eine andere Adresse erfolgen soll, ist diese genau anzugeben.

Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Abgabe/Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen! (Postversand bis zu 6 Werktage!)

Alle Wahlbriefe müssen bis zum 09. Juni 2024, 18 Uhr bei der auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein.

  • Richtig wählen
    1. Stimmzettel eigenhändig und deutlich kennzeichnen, z. B. mit Kreuzchen;
    2. Stimmzettel falten, in Stimmzettelumschlag legen und verschließen.
    3. Auf Wahlschein persönlich die eidesstattliche Versicherung unterschreiben.
    4. Beide Dokumente in den Wahlbriefumschlag legen und kostenfrei versenden.
  • Richtig wählen mit einer Hilfsperson (min. 16 Jahre alt)
    • Hilfsperson muss den geäußerten - nicht vermuteten - Wählerwillen umsetzen.
    • Hilfsperson bestätigt auf Wahlschein die Umsetzung des Wählerwillens.
    • Ein Missbrauch ist strafbewährt.

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