Durch die neuen Stellplatzmarkierungen wurde der zur Verfügung stehende Parkraum geordnet. Die 13 PKW-Stellplätze stellen sicher, dass der fließende Verkehr nun reibungsloser in diesem Straßenzug ablaufen kann.
Aufgrund des Zusatzzeichens „nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen“ ist es zukünftig untersagt, außerhalb der Markierungen teils auf dem Gehweg zu halten bzw. zu parken. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden würde.


Zusätzlich wurde im Einmündungsbereich der Walter-Liebig-Straße ein Absolutes Halteverbot angeordnet und installiert.
Diese neuen Parkregelungen und Markierungen wurden erforderlich um u.a. die Durchfahrt für Großfahrzeuge wie z.B. die Müllabfuhr, Feuerwehr, Rettungswagen zu gewährleisten und eine Behinderung künftig zu vermeiden.
Wir bitten die Anlieger daher um Verständnis und um Beachtung der neuen Parkregelungen.

Verbandsgemeindeverwaltung
- Ordnungsbehörde -
56422 Wirges