Doch dann gibt es zunehmend Straßenabschnitte, wo Sträucher halb über den Gehweg ragen, Straßenrinnen mit Gras überwuchern und Sinkkästen mit Kehricht und Schlamm gefüllt sind.
Neben der unschönen Optik, ist hierdurch die Funktion der einzelnen Straßenbereiche beeinträchtigt.
Ein Gehweg sollte in voller Breite und in einer Höhe von 2,50 m freigehaltenwerden. Nur dann ist dieser verkehrssicher und seiner Bestimmung nach nutzbar. Für Straßen ist ein Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe einzuhalten.
Die Straßenentwässerung funktioniert nur mit einer sauberen, Bewuchs freien Rinne. Ein verstopfter Sinkkasten kann kein Regenwasser aufnehmen.
Ich bitte die betreffenden Anlieger nun zeitnah hier nachzubessern und verweise speziell auf den § 5 unserer Gemeindesatzung.
§ 5 Reinigen der Fahrbahnen und Gehwege
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe. (2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat ist unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig. (3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten und stumpfen Besen benutzt werden. (4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung sofort zu beseitigen. (5) Die Verbandsgemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auch für andere Tage anordnen. Dies wird durch die Verbandsgemeindeverwaltung ortsüblich bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.
Die komplette Satzung findet man auf der Homepage :
www.wirges.de/rathaus/ortsrechtsammlung/leuterod/20-reinigung.pdf?cid=by
Ralf Quirmbach (Ortsbürgermeister)