Gemeinde Dernbach

Dernbach (WW)

Winterdienst, Reinigung der Gehwege und Straßen

Hiernach ist von den angrenzenden Grundstückseigentümern der Bürgersteig oder ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis zu befreien und abzustreuen.  Der Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht unverhältnismäßig stark eingeschränkt und eingeengt wird. Auch ist darauf zu achten, dass der Schnee nicht auf die Fahrbahn geworfen wird oder wie des Öfteren beobachtet, der Schnee von den immer zahlreicher werdenden Schneefräsen nicht auf die Straße, sondern auf das eigene Grundstück  befördert wird.

Zur Unterstützung dieser bürgerlichen Pflichten wird von der Gemeinde ein Winterdienst eingesetzt, der die Straßen von Schnee und bei Bedarf von Eis befreit.  Hierbei ist die Gemeinde nur verpflichtet, an verkehrswichtigen Straßen und/oder gefährlichen Strecken die Räum- und Streupflicht durchzuführen.  Seit Jahren haben wir die Schneeräumung unserer Ortsstraßen aber organisiert und wird auf allen Ortsstraßen durchgeführt. Alle Straßen sind in 3 Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Hiernach werden zunächst die verkehrswichtigen Straßen und die Steilstrecken geräumt. Danach folgen die Verbindungs- und Sammelstraßen und danach die übrigen Wohnstraßen und sonstige Verkehrsflächen. Bei fortgesetztem Schneefall kann es auch schon mal vorkommen, dass die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 wiederholt geräumt werden, ehe die Straßen der Stufe 2 und 3 abgefahren werden können. Auf Grund der vielen zu räumenden Straßen dauert dies naturgemäß mehrere Stunden, bis alle Straßen abgefahren sind.

Hierbei wird von unseren erfahrenen Fahrern sorgsam darauf geachtet, die Beeinträchtigungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten. Es lässt sich aber leider nicht vermeiden, vor allem dann, wenn der Räumdienst in einer Wohnstraße erst später kommt, dass dann der mühsam entfernte Schnee vom Bürgersteig oder vor der Garageneinfahrt, dieser dann wieder durch den Schneepflug dort hin befördert wird.  Dies ist bei weitem keine Schikane des Räumdienstes, aber irgendwohin muss der Schnee nun mal und technisch auch nicht anders lösbar. Ein wenig Verständnis hierbei könnte viele unangenehme Ärgernisse vermeiden.

Ein weiteres leidiges Thema sind auch die in der Straße geparkten Autos. Zum einen kann  der Schnee dort nicht weggeschoben werden, zum anderen ist dies vor allem in engen Straßen sehr gefährlich. Nicht selten kann die ganze Straße dann wegen einem geparkten Auto nicht geräumt werden oder erst verspätet, wenn das Auto nicht mehr die Straße versperrt. Aber nicht nur der Schneepflug kann diese Straßen nicht mehr befahren, denken Sie auch mal darüber nach, wenn ein Notfall eintritt und die Feuerwehr, der Notarzt, die Müllabfuhr, die Post oder ein Pflegedienst die Straßen passieren müssen. Daher die Bitte, überdenken Sie bitte Ihr Parkverhalten und parken Sie bei Schneefall Ihr Auto nicht am Straßenrand.

Im oberen Teil unseres Dorfes sind an verschiedenen Plätzen Behälter mit Streugut aufgestellt. Diese dienen dazu, dass bei Glatteis dieses Streumaterial entnommen werden kann, um die Weiterfahrt von liegengebliebenen Autos und LKW's zu ermöglichen. Häufig wurde beobachtet, dass das Streumaterial für private Zwecke entnommen wird. Dies ist unzulässig. Ich bitte daher, das Streugut nur für den genannten Zweck zu verwenden.

Andreas Quirmbach, Ortsbürgermeister

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