Gemeinde Dernbach

Dernbach (WW)

Schneeräum- und Streupflicht

Im Detail können Sie diese Satzung unter https://www.wirges.de/rathaus/ortsrechtsammlung/dernbach/  nachlesen.

Nach dieser Satzung liegt die Schneeräum- und Streupflicht bei den Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Die Räum und Streupflicht gilt für den Gehweg. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, das der Verkehr auf den Fahrbahnen und den Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Auch die Lagerung auf den vorhandenen Pflanzbeeten ist nicht gestattet und kann mit Geldbußen geahndet werden. Es ist auch nicht erlaubt Schnee und Eis von den Grundstücken auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen herzustellen. Salz soll auf Gehwegen nur in geringer Menge verwendet werden.   Ich bitte in unser aller Interesse um Beachtung dieser Satzung

Ferdi Düber 
Ortsbürgermeister

 

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