Kind in KiTa anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Wirges

    Aufgrund der demographischen Entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung werden in allen kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Wirges, neben dem gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf eine durchgängige 7-stündige Betreuungszeit, Plätze im 8-Stunden-Block bzw. 9-Stunden-Block angeboten. Diese sind vorwiegend berufstätigen Eltern vorbehalten.

    Eine durchgehende Betreuung von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist ebenfalls gewährleistet.

    Neben dem Angebot an Ganztagsschulen, steht der Hort der Verbandsgemeinde Wirges, mit Standort am Schulzentrum in Wirges, für die pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alter von  6 bis 14 Jahren zur Verfügung. Hier werden Kinder täglich in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und in den Schulferien von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr betreut.

    Weitere Informationen zu den Kindertagesstätten finden Sie hier.

  • Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle. Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können oder andere Gründe vorliegen, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

  • Rechtsgrundlage

    Es gibt rechtliche Regelungen im Land im „Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (kurz: KiTaG ) und im Bundesrecht, dort im Sozialgesetzbuch, 8. Buch , §§ 22 bis 24 und § 90.

  • Anträge / Formulare

    Das hängt davon ab, ob Ihr Jugendamt ein bestimmtes Anmelde-Verfahren vorgibt. Oft besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in einer Kita / bei einer Kindertagespflege-Person zu melden.

    Wenn Ihr Kind noch unter 1 Jahr alt ist, muss manchmal ein Nachweis über eine Arbeit vorgelegt werden. Die Kita oder das Jugendamt wird Ihnen das mitteilen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    In der Regel werden Plätze für Kinder angeboten, die in der Nähe der Kita leben. Es gibt aber auch Unternehmen mit „Betriebs-Kitas“ und andere Ausnahme-Möglichkeiten.

    Wer bestimmt, ob ich einen Platz für mein Kind erhalte?

    Ob ein Platz durch die Kita selbst oder das Jugendamt vergeben wird, hängt von den Regelungen vor Ort ab. Das erfahren Sie, wenn Sie einfach nachfragen.

    Was mache ich, wenn ich selbst keinen Platz finde?

    Ihr Jugendamt ist zuständig dafür, Ihnen bei der Platzsuche zu helfen. Die Jugendämter sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.

  • Kurztext

    • Kindertagesstätte Aufnahme 
    • Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
    • Kontakt vorher möglich und sinnvoll
    • Anmeldung über örtliches Verfahren
    • Zuständige Stelle:
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    5
  • Status Katalogeintrag

    6

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Aktuell sind wir dabei unsere Internetseite barrierefrei zugänglich zu gestalten.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.