Telefongebührenermäßigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Telekom bietet unter bestimmten Voraussetzungen zwei verschiedene Vergünstigungen an. Sie werden auf die Verbindungsentgelte angerechnet, aber nicht auf die monatlichen Grundpreise.

    Die Verbindungen der Telekom ins deutsche Festnetz, Anrufe zur nationalen Vorwahl 032 und Verbindungen in ausländische Festnetze werden bis zu von der Telekom festgeleten Obergrenzen gutgeschrieben.


  • Voraussetzungen

    Als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der Telekom können Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen einen Sozialtarif erhalten, wenn sie:

    •  durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind
    •  Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten oder
    •  blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad der Behinderung gemäß dem deutschen    Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Dem Antrag auf einen Sozialtarif ist anzufügen: 

    •  Bescheinigung des Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht
    •  BaFöG-Nachweis  oder
    •  Kopie des Schwerbehindertenausweis
  • Anträge / Formulare

    Das Auftragsformular für den Sozialtarif der Telekom finden Sie hier.

    Dieser kann als Anlage mit den erforderlichen Nachweisen Kontaktformular der Telekom direkt dorthin versendet werden. 

    Zur Verlängerung eines Sozialtarifs können die gültigen Nachweise ebenfalls über das Kontaktformular der Telekom zugesendet werden.


An wen muss ich mich wenden?

Auf welche Tarife ein Sozialtarif anwendbar ist, ist bei der Telekom direkt zu erfragen.

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