Landesblindengeld

  • Leistungsbeschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe ).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Wirges

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

Sie können Ihren Antrag auch bei der Verbandsgemeinde Wirges abgeben; es erfolgt eine Weiterleitung an die Kreisverwaltung.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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