Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Wirges

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

Sie können Ihren Grundsicherungsantrag auch bei der Verbandsgemeinde Wirges abgeben; es erfolgt eine Weiterleitung an die Kreisverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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