Der Einleitungsbeschluss der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) und die Festlegung des Untersuchungsgebiets wurden bereits am 07.12.2022 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wirges öffentlich bekannt gemacht.
Der Stadtrat Wirges hat nun in seiner Sitzung am 17.07.2023 das Untersuchungsgebiet zum besseren Verständnis parzellengenau festgelegt. Dies ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Das parzellengenaue Untersuchungsgebiet wird hiermit gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Beantragte bauliche Maßnahmen und andere Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sowie die Beseitigung baulicher Anlagen können in entsprechender Anwendung des § 15 BauGB zurückgestellt oder vorläufig untersagt werden.
Gemäß § 138 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils im Untersuchungsbereich sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Sanierungsbedürftigkeit des Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Der Schutz personenbezogener Daten ist insoweit eingeschränkt. Bei Verweigerung der Auskunft kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden.
Wirges, 29.08.2023
Sylvia Bijjou-Schwickert
Erste Stadtbeigeordnete