Ortsansicht Moschheim

Ortsgemeinde Moschheim

Grünabfallablagerungen

Ich weise darauf hin, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen §3 Kreisabfallwirtschaftsgesetz handelt und jederzeit zur Anzeige gebracht werden kann. Die Bußgelder sind nicht unerheblich und die Entsorgungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Ich appelliere daher an alle Mitbürger/innen ihre Verantwortung zum Allgemeinwohl wahrzunehmen und jede von Ihnen beobachtete oder aufgefundene illegale Entsorgung zu melden.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Norbert Nöller – Ortsbürgermeister -

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