Gemeinde Dernbach

dernbach (westerwald)

Verwilderte Grundstücke


Es ist eine Schande, dass durch die unbebauten Grundstücke innerhalb des Dorfgebietes und an den Ortseingangsstraßen das Ortsbild und die angestrebten guten nachbarschaftlichen Beziehungen derart strapaziert werden. Nicht nur das Erscheinungsbild unseres schönen Dorfes wird hierdurch beeinträchtigt, auch wird der Ärger der unmittelbaren Nachbarn herauf beschworen, wenn sich die Wildkräuter über die Hecke/den Zaun in den eigenen mühevoll gepflegten Garten ausbreiten, oder die Äste der an den Grundstücksgrenzen stehenden Bäume, die Nachbargrundstücke beeinträchtigen. Der gesamte Gemeinderat würde sich sehr darüber freuen, wenn jeder Betroffene seine unbebauten Grundstücke pflegt und regelmäßig abmäht. Gleichzeitig wurden auch die vielen Grundstücksbesitzer, die dies verantwortungsbewusst umsetzen, lobend erwähnt.

Ebenso wurde bemängelt, dass die den Grundstückeigentümern obliegenden Pflichten im Rahmen der Straßenreinigung nicht ordnungsgemäß war genommen werden. Dies betrifft die Räum- und Streupflicht im Winter und die regelmäßige Reinigung der Bürgersteige und Rinnen der Ortsstraßen. Hier wurde vor allem der Bewuchs auf den Bürgersteigflächen und in den Regenrinnen bemängelt. Da dies langfristig auch zu Schäden an diesen Anlagen führt, werden die Betroffenen Grundstückseigentümer verstärkt angeschrieben und hierauf hingewiesen.

Der Gemeinderat würde sich sehr freuen, wenn dieser Apell gehört und umgesetzt würde.