Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Sitzung des Gemeinderates am 19.08.2021

1.     Entgegennahme einer Zuwendung von der Lotto Rheinland-Pfalz Stiftung

Erfreulicherweise konnten wir Anfang Juli eine Aufführung des Puppentheaters „tearticolo“ veranstalten, an der insgesamt rund 100 große und kleine Gäste begrüßt werden konnten. Auf Hinweis eines Mitbürgers konnte die Lotto Rheinland-Pfalz Stiftung als Sponsor für diese Veranstaltung gewonnen werden, welche der Ortsgemeinde eine Spende in Höhe von 500 € bewilligte. Da eine solche Zuwendung neben der Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) auch der Zustimmung des Gemeinderates bedarf, war eine diesbezügliche Beschlussfassung erforderlich, welche einstimmig erfolgte.

 

2.     Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Schalleib“

Für die Aufstellung des ersten Planentwurfes des Bebauungsplans „In der Schalleib“ war noch die Auftragsvergabe einer schalltechnischen Untersuchung sowie des naturschutzfachlichen Beitrags erforderlich, welcher seitens des Gemeinderates zugestimmt wurde. Mit einer ersten Offenlage des Planes kann im Frühsommer 2022 gerechnet werden.

 

3.     Hochwasserhilfe

Die Folgen der Flutkatastrophe, insbesondere auch im Ahrtal, sind verheerend. Menschen starben, viele stehen vor dem Nichts; ihre Wohnungen und Häuser sind zerstört oder verwüstet.

Aber auch die öffentliche Infrastruktur ist in weiten Teilen zerstört. Die betroffenen Kommunen stehen vor immensen Aufgaben und Kosten.

Daher wurde, u.a. vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, die Aktion „Kommunen helfen kommunen“ angeregt. Eine unmittelbare Hilfe der Ortsgemeinde Bannberscheid war aufgrund fehlender Geräte und Fahrzeuge sowie zugehörigen Personals leider nicht möglich. Insofern kann die Gemeinde lediglich finanziell unterstützen.

Seitens des Verbandsgemeinderates wurde eine finanzielle Hilfe in Höhe von 20.000 € beschlossen (dies entspricht in etwa einem Euro je Einwohner der Verbandsgemeinde). Herr Bürgermeister Ortseifen bat die Ortsgemeinden zu prüfen, ob diese nicht auch diesem Beispiel folgen können.

Insofern hat sich der Gemeinderat Bannberscheid dazu entschlossen der Ortsgemeinde Schuld, welche in etwa die Einwohnerzahl von Bannberscheid aufweist, eine Finanzhilfe in Höhe von 700 € zu gewähren.

 

4.     Anhebung der Hundesteuer

Für die Ortsgemeinde Bannberscheid stehen in den nächsten Jahren hohe Ausgaben u.a. für die Erschließung des Neubaugebietes und der Anbau an die Aubachhalle an. Gleichzeitig ist auf der Einnahmeseite ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. So sanken die Gewerbesteuereinnahmen von rund 376.000 € im Jahr 2019 über rund 250.000 € im Jahr 2020 und werden in diesem Jahr auf voraussichtlich 130.000 € sinken. Das ist ein Rückgang von fast Zweidrittel.

Leider ist auch in 2022 keine nachhaltige Verbesserung zu erwarten. Die Ortsgemeinde muss daher alle Möglichkeiten nutzen, die Einnahmesituation zu verbessern. Hierzu können auch kleinere Beiträge helfen.

Die Hundesteuer für den ersten Hund wurde seit rund 25 Jahren nicht verändert und lediglich von einem DM-Betrag auf Euro umgestellt. Sie beträgt aktuell 18 €/Jahr. Nicht nur aufgrund der in diesem Zeitraum erfolgten Steigerung der Lebenshaltungskosten von über 40% ist eine Anpassung erforderlich. Auch die seitens der Ortsgemeinde in den letzten Jahren getätigten Investitionen in Hundetoiletten haben nicht unerhebliche Ausgaben verursacht. Hinzu kommen die laufenden Kosten.

Daher hat sich der Gemeinderat zu einer maßvollen Anhebung der Hundesteuer entschlossen, welche ab dem 01.01.2022 gelten wird und weiterhin deutlich unter den Sätzen vieler anderer Städte und Gemeinden liegt. Die Höhe der Steuer beträgt:

für den 1. Hund:                                            30,00 €,

für den 2. Hund:                                            50,00 €,

für den 3. und jeden weiteren Hund:         60,00 €.

Außerdem beschloss der Gemeinderat die Erhebung einer besonderen Hundesteuer für gefährliche Hunde, zu der genau definierte Hunderassen gehören. Diese wird 500,00 €/Jahr betragen.

 

5.     Beratungen zur Hochwassergefährdung der Ortsgemeinde Bannberscheid

Spätestens seit der Hochwasserkatastrophe ist das Thema Hochwassser- und Überflutungsschutz aktuell. Auch wenn Bannberscheid, bedingt durch die Topographie, nicht einem extremen Gefährdungspotenzial unterliegt, sind auch hier – in der Zukunft vermutlich gehäuft – Überflutungsereignisse wie das am 11. Mai 1981 zu erwarten, welche für die Betroffenen erhebliche Folgen haben können.

Eine Aussage hinsichtlich des Gefährdungspotenzials lässt sich der „Gefährdungsanalyse Sturzflut“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz entnehmen, welche im Internet unter https://geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/10080/ abrufbar ist.

Nachfolgend ist der Bannberscheid betreffende Kartenausschnitt dargestellt.

 

 

Erkennbar sind die potenziellen Überflutungsbereiche entlang des Aubachs (hellblau schraffiert). Die Karte macht bewusst keine Aussagen zur Situation innerhalb von Siedlungsgebieten. Sie zeigt lediglich an, wo Abflusskonzentrationen und überflutungsgefährdete Bereiche auf die äußeren Ränder der Ortslagen treffen. Die Situation innerhalb der Ortslagen muss stets unter Beachtung der Verhältnisse vor Ort untersucht und eingeschätzt werden. Auch sind die Darstellungen nicht grundstücksgenau, sondern geben lediglich Hinweise auf die ungefähre Lage abflusskonzentrierender Strukturen und potenzieller Überflutungsbereiche.

Konkret für Bannberscheid kann die Aussage getroffen werden, dass sich eine Überflutung nicht auf Bereiche außerhalb der bebauten Ortslage beschränken wird. Insbesondere die bis dicht an den Aubach heranreichende Bebauung ca. 100 Meter vor und hinter der Aubachbrücke stellt einen Flaschenhals dar, der als Überflutungsgefährdet bewertet werden muss.

Aber auch Geländemulden, die normalerweise kein Wasser führen, können bei Starkregen sich zu teilweise reißenden Bächen entwickeln. Auch diese Gefährdung wurde in der Karte dargestellt. Es sind dies – je nach Gefährdung – grüne, gelbe bzw. rote Striche in Geländemulden. Stärker ausgeprägt in den Bereichen oberhalb der Jahnstraße Richtung Weiher, aber auch am Ende der Schulstraße und in weiteren Bereichen außerhalb der bebauten Ortslage.

Bei extremen Niederschlagsereignissen kann es aber auch in Bereichen zu Überflutungen kommen, für die in den Starkregengefährdungskarten keine Hinweise auf Abflusskonzentration zu finden sind. Praktisch auf jeder geneigten Fläche entsteht bei sehr großen Niederschlagsmengen in kurzer Zeit Oberflächenabfluss, der zu Schäden in unterhalb gelegenen Siedlungsbereichen führen kann.

Um eine Gefährdungsbeurteilung im Innerortsbereich zu erhalten, hatte die Ortsgemeinde Bannberscheid eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben, welche sich allerdings ausschließlich auf die Gefährdung durch die Überlastung der Kanalisation aufgrund von Starkregenereignissen beschränkt. Dabei muss beachtet werden, dass sich im Überstaufall das aus der überlasteten Kanalisation austretende Wasser mit den aus den Außengebieten oberflächlich abfließenden Wasser überlagert.

Im Ergebnis kommt das Gutachten, welches die potenziell gefährdeten Straßenzüge Schulstraße, Jahnstraße, Hauptstraße und Bergstraße betrachtete, zu der Aussage, dass allein aus der Überlastung der Kanalisation die Schulstraße eine geringe, die Berg- und die Jahnstraße eine mäßige und die Hauptstraße eine erhöhte Überflutungsgefährdung aufweisen. Im Zusammenhang mit dem Überflutungspotenzial des Aubachs bedeutet dies, dass im Extremfall die Hauptstraße im Bereich zwischen Schul- und Haagstraße sowie der einmündende Fußweg überflutet werden! Zur Verbesserung schlägt das Gutachten diverse kleinere Maßnahmen vor, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden könnten.

 

Welche Maßnahme könnten ergriffen werden? Hierbei muss betont werden, dass manche Maßnahmen nicht in die Zuständigkeit der Ortsgemeinde fallen und von der Zustimmung anderer Stellen abhängig sind. Wiederum andere Maßnahmen bedürfen zur Umsetzung planungsrechtlicher Verfahren.

  1. Umsetzung der Maßnahmen des Gutachtens
    Über die Prioritäten und Realisierbarkeit soll der Bauausschuss Vorschläge erarbeiten und dem Gemeinderat zur Zustimmung vorlegen.

  2. Ebenfalls durch den Bauausschuss soll eine Bestandsaufnahme des Grabensystems im Außerortsbereich erfolgen sowie daraus abgeleitet Vorschläge zu dessen Instandsetzung gemacht werden.

  3. Festsetzung von Überschwemmungsbereichen entlang des Aubachs, die von Bebauung freizuhalten sind. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit entsprechenden Festsetzungen denkbar.

  4. Sensibilisierung von Anliegern von Fließgewässern und Gräben hinsichtlich gesetzlicher und freiwilliger Vorsorgemaßnahmen (z.B. Entfernen von Ablagerungen, Einbauten, Grabenpflege, Verzicht auf Aufschüttungen ggf. Rückbau von Aufschüttungen etc.).

  5. Einrichtung eines Rückhaltebeckens oberhalb der L 300 um die Ortslage Bannberscheid vor Hochwasserwellen des Aubaches besser zu schützen (Maßnahme soll über die Verbandsgemeinde beantragt werden).

 

6.     Mitteilungen und Anfragen

Folgende Punkte werden u.a. angesprochen:


Reinigung der Straßenabläufe (Sinkkästen)

An verschiedenen Stellen haben sich die Straßenabläufe zugesetzt, sodass ein ungehinderter Ablauf des Oberflächenwassers behindert wird. Seitens der Ortsgemeinde wurde die Reinigung der Abläufe in Auftrag gegeben. Die Umsetzung soll im Spätsommer/Frühherbst erfolgen.

 

4-Dörfer-Wanderung

Wie bereits in den letzten Jahren findet die 4-Dörfer-Wanderung am 3. Oktober statt. Startpunkt wird in diesem Jahr in Moschheim sein. Über Einzelheiten wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblatts berichtet werden.

 

Friedhof

Derzeit wird eine Bestandsaufnahme der Grabstellen auf dem Friedhof vorgenommen. Hinweise hinsichtlich der Räumung abgelaufener Grabstätten sowie zur Pflege von vernachlässigten Grabstätten wurden bereits veröffentlicht. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wird dann auch festgelegt in welchen Bereichen die in der neuen Friedhofssatzung vorgesehenen Bestattungsarten (Bestattung unter Bäumen, Erdrasengräber) vorgesehen werden.

 

Baugenehmigung Rathausanbau

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat die Baugenehmigung für den geplanten Rathausanbau erteilt. Seitens des Architekturbüros sollen nunmehr die Ausführungspläne erstellt und die Ausschreibung vorbereitet werden. Über Einzelheiten zum Anbau wird nach Vorlage der Ausführungspläne an dieser Stelle berichtet.

 

 

Georg Holl, Ortsbürgermeister

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Aktuell sind wir dabei unsere Internetseite barrierefrei zugänglich zu gestalten.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.