Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Grillhütte Bannberscheid wieder zur Vermietung freigegeben

Die Grillhütte bietet für Einheimische und Auswärtige beste Voraussetzungen für gesellige Veranstaltungen. Das schmucke Blockhaus fügt sich malerisch in das Gelände des alten Steinbruchs “Im Beul“ ein, dessen Basaltwände heute von dichtem Grün bewachsen sind. Ein idyllischer Ort für schöne und fröhliche Stunden. Die Hütte bietet im Innern etwa 50 Personen Platz. Eine etwa 20 qm große überdachte Terrasse mit Fliesenboden erlaubt auch das Feiern außerhalb der „vier Wände“. Auf einer großen Grünfläche sind allerlei Aktivitäten für Groß und Klein möglich. Insgesamt sind für rund 100 Personen Sitzgelegenheiten über Bierzeltgarnituren vorhanden.

In der Hütte gibt es zwei große Kühlschränke und die Möglichkeit weitere Geräte anzuschließen. Eine Spüle mit Warm- und Kaltwasseranschluss sowie eine Elektrogebläseheizung komplettieren die Ausstattung.

Natürlich ist auch ein separat liegendes WC-Gebäude mit Sanitäranlagen für Damen und Herren vorhanden.

Die Gemeinde Bannberscheid hat die Zeit seit der letztmaligen Öffnung gut genutzt, um die Grillhütte bzw. deren Umfeld noch attraktiver zu machen.

So wurde die Zufahrt neu befestigt und insbesondere die Feuerstelle für die Nutzung deutlich verbessert. Die vorhanden Betonhocker erhielten eine Sitzauflage aus Holzdielen und die Feuerstelle die Möglichkeit den neu angeschafften Edelstahl-Schwenkgrill mit 1 m großem Edelstahlrost aufzustellen.

 

 

Auflagen hinsichtlich der Vermietung der Grillhütte:

Private Veranstaltungen und Feiern mit einem zuvor eindeutig festgelegten Teilnehmerkreis sind auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 und im Innenbereich die Testpflicht nach § 1 Abs. 9 der Corona Bekämpfungsverordnung RLP.

Hierzu ist es erforderlich, dass im Falle einer Vermietung ein verantwortlicher Ansprechpartner des Mieters benannt wird, der die Einhaltung der vorstehenden Regelungen zu verantworten hat und für die Kontakterfassung inkl. Nachweisvorlage der Testpflicht (für Innenräume) verantwortlich ist und den Nachweis mind. 4 Wochen aufzubewahren hat.

Die Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte oder Genesene mit entsprechendem Nachweis.

Zur Vermeidung eventueller Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde als Vermieter, wird eine Klausel in den Nutzungsvertrag aufgenommen, dass der benannte Ansprechpartner für die Einhaltung verantwortlich ist und im Falle von Schäden haftet.

Aufgrund der derzeit sehr dynamischen Entwicklung der Inzidenzen, kann die Nutzung der Grillhütte zu einem gebuchten Termin leider nicht garantiert werden. Eine kurzfristige Untersagung der Nutzung aufgrund behördlicher Auflagen ist möglich und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen gegenüber der Gemeinde.

 

Vermietung der Grillhütte

Ansprechpartner und Vermieter der Grillhütte ist Herr Detlef Büink, der ab 18:30 Uhr ausschließlich unter der Telefonnummer 0157-75434321 erreichbar ist.

Ich bitte alle Buchungen und Terminabsprachen zur Grillhütte ausschließlich über Herrn Büink vornehmen.

Georg Holl, Ortsbürgermeister

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