Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Ehrenordnung der Ortsgemeinde Bannberscheid

§ 1 Ehrengabe

1)     Die Ortsgemeinde kann Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise auf politischem, kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Gebiet um die Ortsgemeinde verdient gemacht haben, mit einer besonderen Ehrengabe auszeichnen.

2)    Über die Verleihung der Ehrengabe wird eine besondere Urkunde ausgestellt, die das Wirken des Geehrten in kurzer Form darstellt.

 

§ 2 Verfahren

1)     Der Vorschlag zu einer Ehrung nach § 1 ist in Textform beim Ortsbürgermeister einzureichen. Dieser prüft nach pflichtgemäßem Ermessen und trägt dem Ortsgemeinderat vor.

2)    Über die Ehrung entscheidet der Ortsgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Die bevorstehende Ehrung und die wesentliche Begründung hierfür werden in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben, wenn der Betroffene erklärt hat, die Ehrung anzunehmen.

       Die Ehrung findet grundsätzlich in einer feierlichen Ratssitzung mit anschließendem Empfang statt. Ist der zu Ehrende ernstlich verhindert, wird er in Anwesenheit einer Abordnung des Rates geehrt.

 

§ 3 Ehrenempfang

1)     Die Ortsgemeinde kann zu Ehren von Einwohnern, die nach Bundes- oder Landesrecht ausgezeichnet worden sind, einen besonderen Empfang geben, wenn die Verdienste des so ausgezeichneten auch der Ortsgemeinde und ihren Einwohnern zugutegekommen sind oder in sonstiger Weise vorbildlich waren.

2)     Über die Ausrichtung eines Ehrenempfanges entscheidet der Ortsgemeinderat.

 

§ 4 Ehe- und Altersjubilare

1)     Die Ortsgemeinde gratuliert Ehejubilaren durch Aushändigung einer Glückwunschkarte mit einem Geldgeschenk. Als Ehejubiläen gelten goldene Hochzeit, diamantene Hochzeit sowie die eiserne Hochzeit. Der Wert des Geschenkes bestimmt sich nach der Anlage zu dieser Ehrenordnung.

2)     Altersjubiläen gratuliert die Ortsgemeinde durch die Aushändigung eines Glückwunschschreibens in Verbindung mit einem Ehrengeschenk.

Als Altersjubiläen gelten der 80., 85., 90., und ab dem 95. jeder weitere Geburtstag.

Der Wert des Ehrengeschenkes bestimmt sich nach Anlage zu dieser Ehrenordnung. Zum 86. bis 89. und 91. bis 94. Geburtstag wird ausschließlich mit einer Glückwunschkarte gratuliert.

 

§ 5 Vereinsjubiläen

1)     Die Ortsgemeinde ehrt Vereine oder vereinsähnliche Einrichtungen, die gemeinnützige Belange der Allgemeinheit wahrnehmen erstmals ab dem 25-jährigen Gründungsfest mit einer Glückwunschkarte und einer Sach- oder Geldspende. Nach jeweils weiteren 25 Jahren wird der Verein oder die vereinsähnliche Einrichtung erneut geehrt. Weitere Zuwendungen werden jeweils extra entschieden.

2)    Der Glückwunsch der Ortsgemeinde wird während der öffentlichen Festveranstaltung vom Ortsbürgermeister überbracht. Der Wert der Sach- oder Geldzuwendung richtet sich nach der Anlage zu dieser Ehrenordnung.

 

§ 6 Betriebsjubiläen

1)     Die Ortsgemeinde ehrt Betriebe und Praxen aus Anlass ihres 25-jährigen Bestehens sowie alle weiteren 25 Jahre mit einer Glückwunschkarte und einem Geschenk.

2)     Der Wert des Geschenkes bestimmt sich nach der Anlage zu dieser Ehrenordnung.

3)     Bei Geschäftseröffnung wird ein Geschenk in Form einer Ehrengabe überreicht.

 

§ 7 Sonstige Ehrungen, Anlage

1)     Sonstige Ehrungen bedürfen der vorherigen Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat. Für die Beschlussfassung gilt § 2 Abs. 2 dieser Ehrenordnung.

2)     Verfahrens- und Auslegungsregeln sowie Wertfestsetzungen, die einer regelmäßigen Überprüfung bedürfen, werden in der Anlage zu dieser Ehrenordnung festgelegt. In dieser Anlage wird auch die Wahrnehmung von Anlässen im persönlichen Bereich der Mitglieder des Gemeinderates geregelt.

3)     Die Anlage zu dieser Ehrenordnung wird vom Ortsgemeinderat gesondert beschlossen

 

§ 8 Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung sowie die Anlage nach § 7 treten am 8. Dezember in Kraft.

 

 

Anlage zur Ehrenordnung der Ortsgemeinde Bannberscheid

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 7 Abs. 2 und 3 der Ehrenordnung folgende Anlage beschlossen:

 § 1 Verfahrensregel

1)     Ehrungen nach § 1 und § 3 können nur erfolgen, wenn der zu Ehrende die Voraussetzungen zur Übernahme eines Ehrenamtes erfüllt.

2)     Bei Ehrungen nach § 1 und § 3 ist der Veranstaltungsablauf und die Zahl der zu ladenden Gäste auf den Wirkungsbereich des zu Ehrenden abzustellen. Dabei ist der Anlass der Ehrung besonders zu berücksichtigen.

 

§ 2 Persönliche Anlässe

1)     Mitglieder der Organe der Ortsgemeinde erhalten anlässlich ihres 50. Geburtstages und bei Vollendung jedes weiteren Jahrzehntes ein besonderes Glückwunschschreiben und ein Geschenk mit einem Wert bis zu 40,-- Euro. Das gleiche gilt bei Eheschließungen und Ehejubiläen.

2)     Beim Ableben eines aktiven Mitgliedes des Gemeinderates veröffentlicht die Ortsgemeinde einen Nachruf und legt zur Beisetzung einen Kranz nieder.

Ob in anderen Fällen eine Beileidsbekundung und Kranzniederlegung erfolgen soll, entscheidet der Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit den Ortsbeigeordneten.

 

§ 3 Wertfestsetzung

1)     Der Wert der Ehrengabe gemäß § 1 beläuft sich auf 40,- Euro.

2)     Der Wert des Ehrengeschenkes bei Ehejubiläen gemäß § 4 beläuft sich bei der goldenen Hochzeit auf 100,- Euro, bei der diamantenen Hochzeit und jedem weiteren Hochzeitsjubiläum auf 130,- Euro.

3)     der Wert des Ehrengeschenkes für Altersjubiläen gemäß § 4 beläuft sich bei dem 80. und 85. Geburtstag auf eine Ehrengabe von 30,- Euro- und bei 90. und 95. und folgenden Geburtstagen auf 50,- Euro. Bei einem 100. Geburtstag beläuft sich der Wert des Ehrengeschenks auf 100,- Euro.

4)     Der Wert des Geschenkes für Vereinsjubiläen nach § 5 beläuft sich auf 5,- Euro je Bestandsjahr.

5)     Der Wert des Geschenkes bei Betriebsjubiläen beläuft sich auf 40,-Euro in Form einer Ehrengabe.

6)     Zu allen Jubiläen werden Blumen im Wert von ca. 20,- Euro überreicht.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Diese Anlage zur Ehrenordnung der Ortsgemeinde Bannberscheid tritt zum 8. Dezember in Kraft.

 

Bannberscheid, Georg Holl, Ortsbürgermeister

 

 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Aktuell sind wir dabei unsere Internetseite barrierefrei zugänglich zu gestalten.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.