Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Anhebung von Gemeindesteuern

Diese sehen zum Teil deutliche Erhöhungen vor. Deshalb möchte ich nachfolgend einige Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur Einordnung geben.

Im Zuge der Grundsteuerreform hat die Ortsgemeinde Bannberscheid rückläufige Einnahmen in Höhe von rund 44.000, - € zu verzeichnen. Da auf die geringere Einnahme aus dieser Steuer auch geringere Umlagezahlungen resultieren, beträgt die effektive Verschlechterung des Gemeindehaushaltes rund 11 T €. (bei rund 75%igem Umlagesatz).

Um diesen auf den ersten Blick geringen Fehlbetrag einzuordnen, sollte ein Blick auf die allgemeine Finanzsituation der Ortsgemeinde geworfen werden.

Die Einnahmen (Planzahlen aus dem Haushalt 2025) setzen sich wie folgt zusammen:

Steuern:                                                        942.450, - €
Sonst. Erträge aus Sonderposten:             
44.050, - €
Öffentl. rechtl. Leistungsentgelte:               44.320, - € (z. B. Konzessionen)
Öffentl. rechtl. Leistungsentgelte:               44.320, - € (z. B.   Konzessionen)
Privatr. Leistungsentgelte:                            41.850, - € (z. B. Mieten und Pachten)
In der Summe damit: 
1.072.670,- €


Die Ausgaben (Planzahlen aus dem Haushalt 2025) setzen sich u.a. wie folgt zusammen (unter der Annahme einer jeweils 2%igen Erhöhung der Umlagensätze):

Umlage Kreis (43% + 2% = 45 %):           424.102,50 €
Umlage VG (31% + 2% = 33 %):              311.008,50 €
Bes. VG-Umlage (0,73%):                             6.879,89 €
Personal:                                                      105.080,00 €
Kita:                                                                  52.000,00 €
Sonstige Kosten wie Steuern, Gas,Strom, Wasser, Versicherung etc.   
104.690,00 €
In der Summe damit:  
1.003.760,89 €


Damit verbleibt nach Abzug der oben aufgeführten Pflichtaufgaben bzw. Aufgaben auf welche die Gemeinde nicht verzichten möchte ein Betrag in Höhe von: 68.909,11 €.

Mit diesem Geld müssen alle weiteren Ausgaben bestritten werden (Kosten für Planungen, B-Pläne, Straßenunterhaltung, Gebäudeunterhaltung, Investitionen, Grunderwerb, Instandsetzungen etc.).

In Anbetracht dieser geringen Summe macht ein Fehlbetrag von rund 11.000 € bedingt durch die Grundsteuerreform einiges aus (rd. 69 T € statt 80 T €).

Dies vorausgeschickt und in Anbetracht der in den nächsten Jahren anstehenden Ausgaben (Erschließung NBG, Straßenausbau (Gemeindeanteil 30%!), Sanierungen des Gebäudebestands (insbesondere des großen Saals der Aubachhalle), Starkregen- und Hochwasservorsorge etc.) sollte die Einnahmesituation der Ortsgemeinde dauerhaft verbessert werden.

Die einzige Option hierfür ist die Anhebung von Gemeindesteuern bzw. den Hebesätzen. Auf alles weitere hat die Ortsgemeinde keinen Einfluss, zumal zu befürchten ist, dass die Umlagen in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen werden.

Da eine Anhebung der Hebesätze alle Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzer im Ort betrifft, sollte hier ein angemessener Maßstab angelegt werden. Wesentlich dabei ist der Umstand, dass für Einnahmen, welche durch eine Anhebung der Hebesätze über den Nivellierungssatzes des Landes Rheinland-Pfalz hinaus resultieren, keine Umlage zu entrichten ist. Damit kann die Einnahmesituation auch schon durch eine geringere Anhebung der Hebesätze verbessert werden.

 

Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat daher beschlossen:

Hundesteuer:

Anhebung der Sätze um jeweils 20 € für den ersten, zweiten und jeden weiteren Hund. Mehreinnahmen rund 1.500 €.

Grundsteuer A

Die Grundsteuer A betrifft land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage. Der Hebesatz, der derzeit dem Nivellierungssatz entspricht, beträgt aktuell 345 % und wird auf 600% angehoben. Mehreinnahmen rund 1.000 €

 

Grundsteuer B gesplittete Hebesätze, Unbebaute Grundstücke

Bei den unbebauten Grundstücken handelt es sich um solche Grundstücke, die aktuell bereits bebaubar sind (d.h. die Erschließung ist sichergestellt und eine bauordnungs-rechtlich zulässige Bebauung ist möglich (B-Plan-Gebiet oder Innenbereich)). Der aktuelle Hebesatz entspricht dem Nivellierungssatz und beträgt 465 %. Die Einnahmen betragen aktuell 7.235,54 €. Eine Anhebung des Hebesatzes hat neben der finanziellen Komponente auch eine bauordnungsrechtliche. Bebaubare Grundstücke, die über Jahre und Jahrzehnte einer Bebauung entzogen sind, weil die Eigentümer dies nicht wollen, könnten durch eine Anhebung sich ggf. für einen Verkauf an bauwillige Interessenten veranlasst sehen. Die beschlossene Anhebung auf 600 % bedingt Mehreinnahmen von rund 2.000 €.

 

Grundsteuer B, Wohngrundstücke

Bei diesen Grundstücken handelt es sich um die Masse der Grundstücke; den klassisch mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücken. Auch hier entspricht der aktuelle Hebesatz in Höhe von 465 % dem derzeitigen Nivellierungssatz. Die Einnahmen stellen den Großteil der Grundsteuereinnahmen dar und betragen 72.206.73 €. Obwohl durch den hohen zugrunde liegenden Messbetrag eine Hebesatzerhöhung erhebliche Mehreinnahmen generieren würde, hat sich hier in Anbetracht der vielen betroffenen Bürger der Gemeinderat entschlossen, eine Anhebung nicht vorzunehmen. Der Hebesatz bleibt damit unverändert.


Grundsteuer B, Nichtwohngrundstücke

Bei den Nichtwohngrundstücken handelt es sich um Gewerbegrundstücke sowie gemischt genutzte Gewerbe- und Wohngrundstücke. Auch hier entspricht der aktuelle Hebesatz in Höhe von 465 % dem derzeitigen Nivellierungssatz. Bei diesen Grundstücken ist vor allem bei den flächenmäßig großen Grundstücken durch die Grundsteuerreform eine erhebliche Reduzierung der Grundsteuerzahlungen um 45.677, - € eingetreten. Damit entspricht dieser Betrag fast exakt den gesamten Mindereinnahmen aus der Grundsteuer, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die anderen Grundsteuern durch die Reform in der Gesamtheit mehr oder weniger gleichgeblieben sind. Die derzeitigen Einnahmen betragen 30.552,69 €

Eine Anhebung sollte die Mindereinnahmen möglichst kompensieren, wobei die Anhebung auf den doppelten Betrag anderer Hebesätze der Grundsteuer B das maximal Zulässige darstellt. Insofern hat der Rat eine Anhebung des Hebesatzes auf (zulässige) 930 % beschlossen, welches eine Mehreinnahme von rund 30.000 € bedeutet.

Die Gewerbetreibenden sind dabei (in ihrer Gesamtheit) gegenüber dem Zeitpunkt vor der Grundsteuerreform immer noch mit rund 15.000 € entlastet.


Gewerbesteuer

Da die Gewerbetreibenden im Mittel durch die vorgenannte Anhebung in Folge der Grundsteuerreform immer noch um rund 15.000 € entlastet wären, hat der Gemeinderat eine moderate Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer beschlossen, welches in der Summe aus Grund- und Gewerbesteuer für die Gewerbetreibenden Aufkommensneutralität bedingt. Der aktuelle Hebesatz in Höhe von 380 % entspricht dem derzeitigen Nivellierungssatz. Das Aufkommen beträgt (prognostizierte) 300.000, - €. Eine Anhebung des Hebesatzes auf 400 % führt zu Mehreinnahmen in Höhe von 15.000 €.

 

Gesamtbetrachtung:

Vorgenannte Maßnahmen führen für die Ortsgemeinde Bannberscheid gegenüber 2025 zwar zu Mehreinnahmen in Höhe von voraussichtlich 50.000 € vergrößern damit allerdings den finanziellen Spielraum in den kommenden Jahren nicht. Denn dadurch wird lediglich der Rückgang der der Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel (Erhöhung der Umlagen rund minus 37.000 €, Rückgang Grundsteuer rund 11.000 €) um insgesamt 48.000 € gerade ausgeglichen.

Vor dem Hintergrund, dass die erzielten Mehreinnahmen der Ortsgemeinde zur Finanzierung von Vorhaben dienen, die letztlich der Allgemeinheit dienen, hält der Gemeinderat eine solche Vorgehensweise, die im Einzelfall sicherlich zu Mehrbelastungen führt, für gerechtfertigt.


Georg Holl, Ortsbürgermeister

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Aktuell sind wir dabei unsere Internetseite barrierefrei zugänglich zu gestalten.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.