Versteigerung von FundsachenBei der Versteigerung der Fundgegenstände beschreitet nun das Fundbüro ab sofort neue Wege. Nichtabgeholte Fundsachen werden online im Internet versteigert. Die Verwaltung nutzt dabei die Internet-Plattform Loprio (der Name steht für "Lost Property Internet Office"). Gegenüber der bisherigen Form der Fundsachenversteigerung hat das Ersteigern per Mausklick wesentliche Vorteile: Im Auktionsportal www.loprio.de bieten mehrere kommunale Fundämter gemeinsam nicht abgeholte Fundgegenstände an. Das Angebot für den Interessenten ist um ein Vielfaches größer als bei einer herkömmlichen Versteigerung. Auch öffentliche Institutionen wie Bahn AG oder Flughäfen können die Internetplattform nutzen. Der Ersteigerer wird mit dem Zuschlag und der Zahlung Eigentümer des ersteigerten Gegenstandes. Ein schriftlicher Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb wird zusammen mit dem gekauften Gegenstand übersandt bzw. bei Abholung ausgehändigt. Wie bei herkömmlichen Fundsachenversteigerungen gilt aber auch hier: Eine Haftung für Sachmängel und Funktionsfähigkeit wird nicht übernommen. Fundtiere Gebühren:
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Versteigerung von Fundsachen im Auktionsportal loprio.de

