Hinweis:
§ 19 - Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
(1) - (4) …
(5)
Auftraggeber informieren fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen
oder in ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte
Ausschreibungen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 ab einem voraussichtlichen
Auftragswert von 25 000 € ohne Umsatzsteuer.
Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,
- Auftragsgegenstand,
- Ort der Ausführung,
- Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung,
- voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.
§ 20 - Dokumentation
(1) + (2) …
(3)
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z.B.
auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
a) Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,
b) gewähltes Vergabeverfahren,
c) Auftragsgegenstand,
d) Ort der Ausführung,
e) Name des beauftragten Unternehmens